Für Donnerstag, den 6. März hat die Gewerkschaft Verdi die Beschäftigten in Sozial- und Erziehungsberufen in kommunalen Kindertageseinrichtungen zum Warnstreik aufgerufen.
Zusätzlich ruft die Gewerkschaft Verdi für Freitag, den 7. März, Tarifbeschäftigte, Auszubildenden, Studierende und Praktikant*innen der Stadtverwaltung Chemnitz zum Streik auf. Das heißt, auch Kindertageseinrichtungen können betroffen sein.
Die Stadt Chemnitz wird als Trägerin der kommunalen Kindertageseinrichtungen keine Festlegungen zu Schließungen oder Teilschließungen bzw. der Organisation von Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen treffen.
Sollten Beschäftigte aus kommunalen Kindertageseinrichtungen an dem Warnstreik teilnehmen und dies zu Einschränkungen in der Betreuung der Kinder führen, werden die Eltern durch die jeweilige Einrichtung informiert.
Gemäß § 3 Abs. 4 der Elternbeitragssatzung führen notwendige betriebsbedingte Schließungen von Einrichtungen (z. B. Streikmaßnahmen, Havarien) nicht zu einer Minderung oder einem Wegfall des Elternbeitrages.
Ruft eine Gewerkschaft zum Streik auf, haben alle Arbeitnehmer:innen dieser Einrichtungen Streikrecht, sofern sie vom Streikgegenstand betroffen sind. Das Streikrecht ist verfassungsmäßig (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) geschützt.
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