Verfahrenslotse
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung und ihren Familien müssen sich im Alltag immer größeren Herausforderungen stellen. Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) wurde der Verfahrenslotse eingeführt, um den Betroffenen die verschiedenen Möglichkeiten an Eingliederungshilfeleistungen aufzuzeigen und sie durch das komplexe Sozialleistungssystem zu lotsen.
Was macht der Verfahrenslotse?
Beratung über Leistungen, Rechte und mögliche Hilfen
Vermittlung an zuständige Stellen/geeignete Ansprechpersonen
Unterstützung und Begleitung im Prozess der Antragstellung
Wer kann sich an den Verfahrenslotsen wenden?
Kinder,
Jugendliche
und junge Erwachsene bis Vollendung des 27. Lebensjahres
mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung und davon bedrohte sowie deren Eltern und Erziehungs- und Personensorgeberechtigten