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Verfahrenslotse

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung und ihren Familien müssen sich im Alltag immer größeren Herausforderungen stellen. Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) wurde der Verfahrenslotse eingeführt, um den Betroffenen die verschiedenen Möglichkeiten an Eingliederungshilfeleistungen aufzuzeigen und sie durch das komplexe Sozialleistungssystem zu lotsen.

Was macht der Verfahrenslotse?

  • Beratung über Leistungen, Rechte und mögliche Hilfen

  • Vermittlung an zuständige Stellen/geeignete Ansprechpersonen

  • Unterstützung und Begleitung im Prozess der Antragstellung
     

Wer kann sich an den Verfahrenslotsen wenden?

  • Kinder,

  • Jugendliche

  • und junge Erwachsene bis Vollendung des 27. Lebensjahres

mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung und davon bedrohte sowie deren Eltern und Erziehungs- und Personensorgeberechtigten

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