Jugendgerichtshilfe
Wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden.
Die Jugendgerichtshilfe ist ein Angebot des Jugendamtes. Wir sind kein Ermittler und kein Verteidiger! Die Gespräche mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern unterliegen dem Grundsatz der Verschwiegenheit.
Jugendliche und Heranwachsende können sich in der schwierigen Situation eines Strafverfahrens umfassend beraten lassen. Sie werden bei einer eventuell stattfindenden Gerichtsverhandlung durch die Jugendgerichtshilfe begleitet. Außerdem erhalten sie Unterstützung bei der Bewältigung von Schwierigkeiten, die das Verfahren mit sich bringt (in Schule / Familie, mit Freunden). Sie entscheiden dabei selbst, ob sie Unterstützung annehmen und wenn ja, welche.
Eltern werden in ihrer Rolle als Erziehungsberechtigte unterstützt: „Was können wir jetzt tun?“. Sie finden einen Ansprechpartner für ihre Fragen zum Umgang mit dieser ungewohnten Situation. Außerdem können sie sich bei Bedarf über weiterführende Beratungs-, Gesprächs- und Hilfsangebote informieren.
Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Die Jugendgerichtshilfe versteht sich als Partner und Mittler zwischen
dem straffällig gewordenen jungen Menschen,
dem Jugendgericht und
der Jugendhilfe
Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
Beratung und Begleitung im Strafverfahren
• Teilnahme an der Verhandlung
• Unterstützung bei der Erfüllung richterlicher Weisungen und Auflagen
• Vermittlung an weiterführende Hilfsangebote
Kontakt Stadt Chemnitz
Jugendamt
Abt. Vormundschaften, Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss, Sonderdienste
Jugendgerichtshilfe
Bahnhofstraße 53 (Moritzhof)
09111 Chemnitz
Tel: 0371 488-5131
jugendamt.jgh@stadt-chemnitz.de