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FAQ zur Jugendgerichtshilfe

1. Was ist die Jugendgerichtshilfe?

Die Jugendgerichtshilfe Chemnitz versteht sich als Jugendhilfe im Strafverfahren und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene (14 bis 21 Jahre), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Wir begleiten Dich durch das gesamte Strafverfahren und bieten Hilfe bei der Lösung sozialer und persönlicher Probleme.

2. Wie hilft mir die Jugendgerichtshilfe?

Wir unterstützen Dich, indem wir:

  • Dich über Deine Rechte und Pflichten im Strafverfahren informieren.

  • Dich bei Gerichtsterminen begleiten und für Deine Interessen eintreten.

  • Mit Dir und Deinen Eltern Gespräche führen, um Lösungen für Probleme zu finden.

  • Dich mit anderen Beratungsstellen und Hilfsangeboten vernetzen.

3. Wann werde ich von der Jugendgerichtshilfe betreut?

Du wirst betreut, wenn ein Strafverfahren gegen Dich läuft und Du zwischen 14 und 21 Jahre alt bist. Meistens kontaktiert uns das Gericht oder die Polizei, aber Du kannst Dich auch selbst an uns wenden.

4. Was passiert beim ersten Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe?

Beim ersten Treffen geht es darum, Deine Situation zu verstehen. Wir besprechen das Strafverfahren, die Hintergründe und eventuelle Probleme. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, wie Du das Verfahren bestmöglich durchlaufen kannst und wie wir Dir langfristig helfen können.

5. Muss ich die Unterstützung der Jugendgerichtshilfe annehmen?

Nein, die Unterstützung ist freiwillig. Es ist jedoch ratsam, unser Angebot zu nutzen, da wir Dir helfen können, das Verfahren zu verstehen und Dich optimal darauf vorzubereiten.

6. Was passiert, wenn ich vor Gericht muss?

Wir begleiten Dich zum Gericht und helfen Dir, den Prozess zu verstehen. Oftmals spricht der Richter oder die Richterin direkt mit Dir. Es ist wichtig, dass Du ehrlich bist und Deine Sicht der Dinge schilderst. Wir stehen Dir bei und unterstützen Dich dabei, Deine Situation darzulegen.

7. Kann ich auch nach dem Strafverfahren noch Hilfe bekommen?

Ja, wir bieten auch nach Abschluss des Verfahrens Unterstützung an, wenn Du weiterhin Hilfe bei der Bewältigung von Problemen benötigst. Wir können Dich anpassende Beratungsstellen vermitteln oder Dich in Einzelfällen selbst weiter begleiten.

8. Welche Konsequenzen kann ein Strafverfahren haben?

Je nach Schwere der Tat und Deinem Verhalten im Verfahren können verschiedene Maßnahmen verhängt werden, z.B. Sozialstunden, eine Geldauflage oder auch ein Sozialer Trainingskurs. In schwereren Fällen kann es auch zu einer Jugendstrafe kommen.

9. Was passiert, wenn ich gegen Auflagen verstoße?

Wenn Du Dich nicht an Auflagen hältst, kann das Gericht strengere Maßnahmen anordnen. Es ist wichtig, dass Du uns informierst, wenn Du Schwierigkeiten hast, die Auflagen zu erfüllen, damit wir gemeinsam Lösungen finden können.

10. Bekommen meine Eltern alles mit?

Wenn Du unter 18 bist, werden Deine Eltern in der Regel über das Verfahren informiert und können auch an Gesprächen teilnehmen. Ab 18 entscheidest nur Du selbst, welche Informationen an Deine Eltern weitergegeben werden.

11. Wie kann ich die Jugendgerichtshilfe kontaktieren?

Stadt Chemnitz
Jugendamt
Abt. Vormundschaften, Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss, Sonderdienste
Jugendgerichtshilfe

Bahnhofstraße 53 (Moritzhof)
09111 Chemnitz

jugendamt.jgh@stadt-chemnitz.de

Tel: 0371 488-5131

Tipp: Nimm die Unterstützung an – wir sind für Dich da und möchten Dir helfen, die bestmögliche Lösung zu finden!

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