Beurkundungen, Sorgerecht - Negativbescheinigung
Beurkundungen werden bei Vaterschaftsanerkennungen, Sorgerechtserklärungen und zur Festsetzung von Unterhaltsverpflichtungen vorgenommen.
Vaterschaftsanerkennungen können bereits vor der Geburt des Kindes vorgenommen werden.
Für eine Beurkundung müssen die Beteiligten nicht zwingend in Chemnitz wohnen.
Wenn Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind.
Gemeinsame elterliche Sorge besteht, wenn die Eltern des Kindes übereinstimmend erklären, dass sie die Sorge für ihr Kind gemeinsam übernehmen wollen (sogenannte Sorgeerklärung), einander heiraten oder soweit das Familiengericht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
Die elterliche Sorge kann auch aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil entzogen oder auf einen Elternteil allein übertragen werden.
Sorgeerklärungen und Entscheidungen der Familiengerichte zur elterlichen Sorge werden im Sorgeregister des Jugendamtes am Geburtsort des Kindes registriert.
Die Auskunft aus dem Sorgeregister über Alleinsorge (Negativattest) dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen oder Ärzten als Nachweis, dass ihr im Umkehrschluss die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht. Sie ist allgemein 3 Monate gültig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Mutter.
Sofern ein gerichtlicher Beschluss über das Sorgerecht vorliegt dient dieser als Nachweis.
Den Antrag zur Negativbescheinigung finden Sie auf dem Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz.