Abstammungs-, Unterhalts- und Sorgerecht
Alleinerziehende, junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr und Eltern, die nicht mit dem anderen Elternteil zusammen leben, können sich zur
Vaterschaftsanerkennung
Klärung der Vaterschaft
Abgabe einer Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht und zur
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
beraten und unterstützen lassen.
Beurkundungen zur
Vaterschaft
Mutterschaft
zum Unterhalt sowie
zur Erklärung über die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts
können gebührenfrei ausgefertigt werden.
Zur Terminvereinbarung können Sie die ONLINE-Terminvergabe des Jugendamtes der Stadt Chemnitz nutzen.
Bei alleinigem Sorgerecht ist die Ausstellung einer Auskunft aus dem Sorgeregister möglich.
Nähere Informationen sowie erforderliche Formulare stehen im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz zu Verfügung.