Hebamme
Jede schwangere, gebärende oder entbundene Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammen sind Fachfrauen und Fachmänner für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, einschließlich Stillzeit. Hebammenhilfe ist gesetzlich geregelt. Die Leistungen werden von den Krankenkassen bzw. Sozialämtern laut Hebammengebührenverordnung erstattet.
Vor der Geburt
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Beratung von Schwangeren, Schwangerenvorsorge (möglich als Hausbesuch oder in einer Praxis)
Geburtsvorbereitungskurse (angeboten werden Paarkurse und Frauenkurse, in denen Sie Informationen rund um die Geburt erhalten und Atem- und Entspannungsübungen erlernen
Geburt
Geburt in einer Klinik durch eine Hebamme
ambulante Geburt: erfolgt in der Klinik, die nach wenigen Stunden verlassen werden kann
Geburt in einem Geburtshaus
Beleggeburt: eine freiberufliche Hebamme, bei der Sie sich vor der Geburt angemeldet haben, begleitet Sie zur Geburt in die Klinik
Hausgeburt: ebenfalls angemeldet bei einer Hausgeburtshebamme
Nach der Geburt
Bei Bedarf tägliche Hausbesuche durch ihre Hebamme, solange dies notwendig ist (bis 12 Wochen nach der Geburt / max. bis Ende Stillzeit)
Hilfe beim Stillen und Stillproblemen bis zum Ende der Stillzeit
Rückbildungsgymnastik
Hebammensuche
Für eine persönliche Betreuung nach Ihren Wünschen ist es wichtig, eine entsprechende Hebamme in Ihrer Nähe zu finden. Dazu existieren verschiedene Suchdienste im Internet sowie gedruckte regionale Verzeichnisse.
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Allgemeine Suchwebseiten: