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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe werden Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt.

Die Höhe der BAB richtet sich grundsätzlich nach der Art der Unterbringung.

Eigenes Einkommen, sowie das von Personen in Ehe-/ Lebenspartnerschaft und Eltern kann die Höhe beeinflussen.

  • BAB wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.

Weitere Informationen (z. B. zu Voraussetzungen, Antragsunterlagen) sind unter www.arbeitsagentur.de aufgeführt.

Hinweise zu Antragstellung und Auszahlung

BAB wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung und grundsätzlich für die Dauer der Berufsausbildung gezahlt.

Eine Antragstellung ist möglich unter

  • telefonisch unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00
    (Fragen zu eServices 0800 4 5555 01)

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
und Freitag von 8 bis 14 Uhr

Weiter Informationen finden Sie unter:

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

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