Zuschüsse zur Kinderbetreuung
Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung werden Elternbeiträge erhoben.
Die Festsetzung erfolgt auf der Grundlage der §§ 5, 7 und 10 i. V. m. der Anlage 1 der 4. Satzung zur Änderung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Frühförderung, Horteinrichtungen für Kinder von Förderschulen sowie in Kindertagespflege (Satzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) sowie §§ 3 und 4 i. V. m. den Anlagen 1 und 2 der Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung) ab 01.07.2021.
Die Sachbearbeiter/-innen der Abteilung Finanzen, Verwaltung, Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes beraten zur Antragstellung und bearbeiten die Anträge auf teilweisen oder vollständigen Erlass von Elternbeiträgen. Grundlage der Berechnung ist die jeweilige Einkommenssituation der Familie.