Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird nur auf Antrag gewährt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld. Das Wohngeld bekommen Mieter von Wohnraum (Mietzuschuss) und Eigentümer für selbst genutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss).