Landeserziehungsgeld Sachsen
Das Landeserziehungsgeld ist eine vom Freistaat Sachsen gewährte Familienleistung für Eltern im 2. oder im 3. Lebensjahr des Kindes.
Es orientiert sich an der Höhe des Familieneinkommens und ist keine Entgeltersatzleistung.
Mit dem Landeserziehungsgeld soll es Eltern erleichtert werden, sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung zu entscheiden und z. B. die vollen drei Jahre der gesetzlichen Elternzeit in Anspruch zu nehmen.
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