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Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nach der Geburt eines Kindes.

Es orientiert sich an der Höhe des wegfallenden Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes.

Es soll Eltern in den ersten Lebensmonaten nach der Geburt einen finanziellen Schonraum ermöglichen, um sich in das Familienleben einzufinden.

Elterngeld kann beantragen, wer

  • seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat

  • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht

  • nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt


Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.

https://chemnitz.de/dienstleistungsportal/?filter-theme=kinder%2C%20jugend%20und%20familie&id=f60c5f9a-bdc3-4c7d-88fc-83ef01d48671