Berufsgrundjahr
Jugendliche, die die Oberschule mit einem allgemeinbildenden Schulabschluss beendet haben und keinen betrieblichen bzw. schulischen Ausbildungsplatz erhalten, können an der Berufsschule in einem einjährigen Bildungsgang eine berufliche Grundbildung absolvieren.
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
Die einjährige berufliche Grundbildung (Berufsgrundbildungsjahr) umfasst die Ziele und Inhalte des ersten Ausbildungsjahres von anerkannten Ausbildungsberufen und richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die bereits über einen allgemeinbildenden Schulabschluss verfügen, aber noch keinen Berufsausbildungsvertrag besitzen. Es wird in Klassen unterrichtet, die jeweils einem Berufsbereich zugeordnet sind.
Der Unterricht umfasst einen berufsübergreifenden Bereich (allgemeine Fächer) sowie einen berufsbezogenen Bereich (Lernfelder).
Im Berufsgrundbildungsjahr werden sowohl fachtheoretische als auch fachpraktische Inhalte eines Berufsbereiches vermittelt. Der erfolgreiche Abschluss des Berufsgrundbildungsjahres kann als erstes Ausbildungsjahr auf eine nachfolgende Berufsausbildung angerechnet werden.
Derzeit gibt es folgende Berufsbereiche:
Bautechnik,
Chemie, Physik und Biologie,
Druck- und Medientechnik,
Elektrotechnik,
Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistung,
Fahrzeugtechnik,
Farbtechnik und Raumgestaltung,
Holztechnik,
Informationstechnik,
Körperpflege,
Metalltechnik,
Produktion und Dienstleistung in Umwelt und Landwirtschaft,
Textiltechnik und Bekleidung,
Wirtschaft und Verwaltung.
Damit wird die Berufsschulpflicht erfüllt und bei regelmäßigem Besuch vorzeitig für beendet erklärt.
Schulstandorte und finanzielle Fördermöglichkeiten
In der sächsischen Schuldatenbank – Schulportal können Sie die Schulen abfragen, die diesen Bildungsgang anbieten. Weitere Informationen erhalten Sie an den Standorten des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung.
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit kann dazu ebenfalls Auskunft geben.